Kosten

Die Kosten und Gebühren für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Neben den Gebührensätzen nach Streitwert sind hier auch Pauschalvergütungen möglich, die zwischen Ihnen als Mandant und mir ausgehandelt werden müssen. Fragen Sie mich gerne, wie viel Ihre Beauftragung Sie kosten kann.

Sollten die entsprechenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, werde ich für Sie auch im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe tätig. Gerne informiere ich Sie auch darüber. Näheres auch unter Links.

Anwaltskanzlei Nicolas Seiffert in Frankfurt am Main
Gestaltung: Marcus Sprenger, Krefeld